Altengerechte Wohnungsumbauten finanzieren
Fördermittel für barrierefreies Wohnen
Eine Badrenovierung, vielleicht mit einer Türverbreiterung, einer bodengleichen Dusche anstelle der Badewanne und Installations- und Fliesenarbeiten kann schnell 15 000 bis 20 000 Euro kosten. Für die Finanzierung von Umbauten für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen gibt es mehrere Fördertöpfe.
UNTERSTÜTZUNG DER PFLEGEKASSE: Die erste und wichtigste Finanzierung für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen ist ein einmaliger Zuschuss über die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits eine Pflegestufe anerkannt wurde. In solchen Fällen gibt es bis zu 2557 Euro für Umbauten. Die Kassen könnten 90 Prozent der Kosten für eine Wohnungsanpassung übernehmen - für das Anbringen von Haltegriffen im Bad, die Beseitigung von Türschwellen, die Verbreiterung von Türrahmen oder für Rampen an Hauseingängen. Die Pflege muss durch die Umbauten entweder erst ermöglicht oder erleichtert werden. Bei Mietern ist die Einwilligung des Vermieters Voraussetzung. Die Zuschüsse müssen unter Einreichung eines Kostenvoranschlages beantragt werden.
FÖRDERUNGEN DER BUNDESLÄNDER: Viele Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen an. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel gibt es im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Mittel zur Modernisierung sowie das Programm «Wohnen in Orts- und Stadtkernen. Aber sowohl die Fördermöglichkeiten als auch die Förderformen sind von Bundesland zu Bundesland, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, ergänzt Karin Dieckmann vom Beratungszentrum für Technische Hilfen und Wohnraumanpassung in Hamburg. Manchmal würden Zuschüsse, manchmal Darlehen gewährt.
In Hamburg gibt es zum Beispiel Zuschüsse für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen. Die sind allerdings einkommensabhängig. Eine Förderung bekommt, wer mehr als 60 Jahre alt ist und körperliche Einschränkungen hat. Beim Finanzamt lässt sich außerdem klären, ob eine steuerliche Erleichterung wegen außergewöhnlicher Belastungen vorliegt. Wer wenig Geld hat, kann Eingliederungs- oder Altenhilfe beim Sozialhilfeträger beantragen.
DARLEHEN VON DER KFW: Für größere Umbauten gibt es die Möglichkeit, Darlehen mit günstigen Zinskonditionen bei der staatlichen KfW-Bankengruppe zu beantragen. Bis zu 50 000 Euro werden als Darlehen vergeben. Bei kompletten Badumbauten zum Beispiel lohnt es sich, ein Darlehen zu beantragen. Außerdem bezuschusst die KfW Eigentümer von Häusern oder Wohnungen, die diese barrierefrei gestalten.
Die KfW Bankengruppe ergänzt das Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" um eine Zuschussvariante. Das Programm soll zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand genutzt werden. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
WENN SCHNELL UMGEBAUT WERDEN MUSS: Viele der Leistungen müssen beantragt werden - unter Umständen kann es Wochen dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. Was können Mieter oder Eigentümer tun, wenn dringende Umbauten anstehen - beispielsweise nach einem Schlaganfall und der anschließenden Entlassung aus dem Krankenhaus? Wenn aber alles schnell gehen muss, sollte man auf jeden Fall mit der Pflegekasse sprechen und nachfragen, ob der Antrag auf Zuschüsse und die Umbauten parallel laufen können.