Fiskus kann bald leichter prüfen

Als Rentner jetzt schon rechnen

Von Herbst 2009 an erhält das Bundeszentralamt für Steuern die sogenannten Rentenbezugsmitteilungen. Das soll den Finanzämtern unter anderem ermöglichen zu prüfen, ob Ruheständler veranlagungspflichtig sind oder nicht - und zwar rückwirkend bis 2005, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Wer über Einkünfte oberhalb der Grundfreibeträge verfügt, muss eine Steuererklärung abgeben - ob das auch geschieht, kann der Fiskus also künftig leichter kontrollieren.

Daher rät der BDL betroffenen Rentnern, bereits jetzt das zu versteuernde Einkommen zu berechnen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Ebenso wie Arbeitnehmer können auch Rentner viele Posten gegenrechnen, um steuer- oder nachzahlungsfrei zu bleiben: So können Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge oder außergewöhnliche Belastungen - etwa Kosten für Medikamente - geltend gemacht werden. Auch Spenden wirken sich laut dem BDL steuersenkend aus.

Für viele ältere Menschen hat die Neuregelung im Hintergrund keine Auswirkungen: Die Freibeträge sind laut dem Verband so hoch, dass oft keine Steuern fällig werden. Für Alleinstehende beträgt der Grundfreibetrag 7664 Euro, für Ehepaare das Doppelte. Höhere Einkünfte hätten häufig Ehepaare, bei denen ein Partner noch berufstätig ist oder die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.

Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft: Seitdem steigt der zu besteuernde Rentenanteil für Neuruheständler jährlich um zwei Prozentpunkte. Und seitdem müssen Rentner grundsätzlich häufiger damit rechnen, zu einer Steuererklärung verpflichtet zu sein.