Diebstahl so schnell wie möglich anzeigen

Wenn Autos verschwinden

Und dann war es weg! Ein gestohlenes Auto sorgt beim Besitzer nicht selten zuerst für Verwirrung: Steht der Wagen womöglich an einer anderen Stelle? Allzu oft gilt es dann aber, sich der Realität zu stellen - was die Sache nicht einfacher macht. Denn wer weiß schon spontan, was nach einem Autodiebstahl in welcher Reihenfolge zu erledigen ist? Und wie muss sich der Besitzer verhalten, wenn das Fahrzeug nach einer Weile wieder auftaucht?

Zum Glück der Halter scheint die Zeit, in der Autodiebe sozusagen Hochkonjunktur hatten, vorbei zu sein: Wurden 1995 nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hierzulande noch mehr als 105 000 Fahrzeuge entwendet, hat sich die Zahl zuletzt bei etwas mehr als 20 000 Fällen pro Jahr eingependelt. Grund dafür ist vor allem, dass die Autos heute besser gesichert sind - speziell die Einführung der Wegfahrsperren bedeutete einen großen Schritt nach vorne.

«Derzeit kann vor allem zwischen zwei Formen von Fahrzeugdiebstahl unterschieden werden», sagt Johannes Hübner vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main. «Zum einen ist da der Diebstahl für Gelegenheitsfahrten.» Kriminelle entwenden also einen Wagen, um damit herumzufahren und ihn dann irgendwann mehr oder weniger demoliert wieder abzustellen. «Das betrifft heute allerdings nur noch ältere Modelle ohne Wegfahrsperre.»

Die zweite Form ist die des besser organisierten Diebstahls. Dahinter stecken laut Hübner zum einen Profis, die sich mit Hilfe ausgeklügelter Elektronik Zugang zum Wagen verschaffen, ihn starten und wegfahren können. Andere haben sich darauf verlegt, geparkte Wagen auf einen Laster zu laden und abzutransportieren - zum Beispiel, um sie in leichter verkäufliche Einzelteile zu zerlegen.

Doch egal ob der gestohlenen Wagen alt oder neu war - der Halter muss nach dem Vorfall handeln: «Grundsätzlich gilt, dass sofort die Polizei und der Versicherer zu informieren sind», sagt Kirsten Becker, Sprecherin der Allianz-Versicherungen in München. Ist der Diebstahl im Ausland passiert, ist zuerst die örtliche Polizei zu informieren. Lässt sich die Fahrzeugversicherung aus dem Ausland nicht erreichen, sollte der Vorfall spätestens eine Woche nach der Rückkehr in die Heimat gemeldet werden.

«Wichtig ist es außerdem, die Fahrzeugpapiere und alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel vorzulegen», sagt GDV-Sprecher Stephan Schweda. Das hat einen einfachen Grund: Kann der Besitzer keinen Ersatzschlüssel vorlegen, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass der Diebstahl mit seinem Wissen über die Bühne gegangen ist. Wer einen länger zurückliegenden Verlust oder Diebstahl eines Autoschlüssels nicht angezeigt hat, muss sich in diesem Fall ebenfalls auf Ärger mit der Versicherung gefasst machen.

Möglicherweise hat der Halter für den Ernstfall vorgesorgt und seinen Wagen fotografiert - nach Johannes Hübners Worten am besten jeweils schräg von vorne und hinten. Die Bilder können dann Aufschluss über den Zustand des vermissten Fahrzeugs geben.

Für die empfohlene Abmeldung eines gestohlenen Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde gibt es nach Allianz-Angaben besondere Regelungen. Schließlich sind die dafür eigentlich nötigen Kennzeichen nicht in den Händen des Halters. Stattdessen bekommt er mit der Anzeige bei der Polizei eine Diebstahlmeldung, die er für die Abmeldung verwenden kann. Für Verkehrsvergehen des Autodiebes wird der Halter aber schon vor der Abmeldung nicht mehr zur Kasse gebeten - dies hat sich mit der Anzeige erledigt.

Wenn es um die Regulierung des Kasko-Schadens geht, muss sich der Besitzer meist einige Wochen lang gedulden: «Die Regulierung erfolgt in der Regel nach einem Monat», sagt Kirsten Becker von der Allianz. Erwarten kann der Halter dann den «Zeitwert» des Fahrzeugs. Er richtet sich nach dem Alter und der Laufleistung.

Ein Sonderfall sind Fahrzeuge, die später - vor allem im Ausland - wieder auftauchen. Legt der Halter Wert darauf, den Wagen wieder zu bekommen, steht ihm ein besonders hoher Aufwand bevor. Die Chancen sind allerdings nicht die besten - vor allem wenn der Autodieb den Wagen in der Zwischenzeit verkauft hat. So gibt es laut Schweda im Ausland teils das Recht, dass der Käufer ein in gutem Glauben erworbenes Gut behalten darf. Besonders ärgerlich sind solche Fälle, wenn der einstige Halter nur eine Haftpflicht-Police hatte und daher kein Geld von der Versicherung für den Wagen erwarten kann.

Wer sich grundsätzlich Ärger rund um den Fahrzeugdiebstahl ersparen will, der sollte einen Rat von Johannes Hübner beherzigen: Ein zusätzlicher, versteckt eingebauter Schalter zur Stromunterbrechung macht es auch einem geübten Dieb nahezu unmöglich, den Wagen zu starten.