Bauen 2009: Neue Pflichten

Neue Pflichten bei Sanierung und Hausbau

Energie ist ein knappes Gut. Deshalb müssen Bauherren beim Verkauf, Neubau oder einer Modernisierung gesetzliche Auflagen erfüllen. Anfang 2009 kommen - um Energie zu sparen und das Klima zu schützen - einige Neuerungen hinzu. Andere Änderungen sind fest geplant, stecken aber noch im Gesetzgebungsverfahren.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) soll Anfang 2009 durch eine Überarbeitung verschärft werden. Das Anforderungsniveau an Neubau und Häuser im Bestand wird gesteigert. Die vom Bundestag gebilligte, aber vom Bundesrat noch nicht verabschiedete Änderung ist Teil des vom Bundeskabinett im August 2007 beschlossenen Klimapakets. Eine weitere Verschärfung soll 2012 folgen.

Die EnEV ist seit 2002 ein wichtiger Teil des deutschen Baurechts. «Sie stellt unter anderem Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude, an bestehende Gebäude, aber auch an Gebäude, die modernisiert oder umgebaut werden sollen», erläutert der Fachbuchautor Peter Burk, der für die Stiftung Warentest das Buch «Modernisieren und Energie sparen» geschrieben hat.

Die EnEV 2009 soll nach Angaben des Bauministeriums unter anderem in folgenden Punkten geändert werden: - Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung energetisch relevanter Außenbauteile werden um jeweils rund 30 Prozent erhöht. - Oberste Geschossdecken, soweit begehbar, müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden. - Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden langfristig und stufenweise unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots außer Betrieb genommen werden. - Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister übertragen. - Nachweise bei der Vornahme bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand und behördliche Stichprobenkontrolle werden ebenso eingeführt wie einheitliche Bußgeldvorschriften.

Diese vorgesehen Änderungen der EnEV sind noch nicht Gesetz. «Der Entwurf zur novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hat den Bundesrat noch nicht passiert», erklärt Moosmeyer. Zuvor müsse das novellierte Energieeinsparungs-Gesetz (EnEG 2009) verabschiedet sein.

Unabhängig von der Novellierung der EnEV 2009 regelt laut Burk die geltende Energieeinsparverordnung 2007 schon die Bestimmungen zum Gebäudeausweis, sowohl für neu zu errichtende als auch für bestehende Gebäude.

Einen Energieausweis müssen seit dem 1. Juli 2008 Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten vorlegen können. «Diese Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2009 auch für Besitzer von Wohngebäuden ab Baujahr 1966», sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren (VPB) in Berlin. Allgemein werde zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis unterschieden.

«Beim Bedarfsausweis legt der Fachmann dem Energieausweis die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes zugrunde», erklärt Reinhold-Postina. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt würde. Der Verbrauchsausweis entstehe dagegen auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs.

Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten herrscht nach Angaben des Bauministeriums für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten gelte Wahlfreiheit, wenn entweder der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde - also die Wärmeschutzverordnung von 1977 beachtet werden musste - oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Andernfalls dürfen für solche Wohngebäude nur Bedarfsausweise ausgestellt werden.

Ebenfalls ab Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei vielen Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren - also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Hausbesitzer können dabei zwischen verschiedenen Systemen wählen, so die Deutsche Energie Agentur (dena) in Berlin: zum Beispiel Holzpelletheizungen, thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder Wärmepumpen.

Allerdings gibt es Alternativen zu Solaranlage oder Wärmepumpe - etwa dann, wenn das Haus noch besser gedämmt wird, als es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu kommen laut dena Ausnahmeregelungen, zum Beispiel, wenn der Einsatz erneuerbarer Energien und ihre Alternativen technisch nicht möglich sind.

Energieeinsparverordnung: Auf aktuellen Stand im Bauvertrag achten

Damit das Eigenheim auf dem aktuellen energetischen Stand ist, empfiehlt sich bei Verträgen für Schlüssel-Fertighäuser das Studium des Kleingedruckten. Denn dort findet sich immer wieder die Formulierung, der Auftragnehmer arbeite nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Fassung bei Vertragsschluss. Maßgeblich für die anzuwendende Fassung der EnEV ist laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin aber der Zeitpunkt der Bauantragsstellung oder Bauanzeige.

Bauherren sollten deshalb darauf bestehen, dass auch das Datum des Antrags oder der Anzeige als Stichtag für die EnEV vertraglich zugesichert werden. Ansonsten kann es zu Problemen kommen, wenn zwischen Vertragsunterzeichnung und Baubeginn einige Zeit vergeht, in der die EnEV verschärft wird. Dann muss häufig nachgerüstet und mit einem Streit über die Kosten dafür gerechnet werden.

 

Literatur: Peter Burk: Modernisieren und Energie sparen, Stiftung Warentest, ISBN 978-3-9378-8079-2, 29,90 Euro; Bernd Söllner: Die Vor-Ort-Energieberatung, Verlag Müller, ISBN 978-3-7880-7822-5, 19,80 Euro; Hans-Dieter Hegner: Energieausweis (EnEV): Die neue Energieeinsparverordnung für Gebäude, Haufe, ISBN: 978-3-4480-7766.7, 6,90 Euro