Beim Darlehensangebot zählt nicht nur der Zins

Die anderen Konditionen des Darlehensvertrags unter die Lupe nehmen

Beim Abschluss des Kreditvertrags sollte man sich nicht gleich für das Angebot der Hausbank zu entscheiden. Häufig haben Direktbanken oder andere konkurrierende Kreditinstitute nicht nur bessere Zinsen, sondern auch sonst gute Konditionen, zum Beispiel für Sondertilgungen. Wichtig ist auch, dass die Tilgungsrate nicht zu niedrig angesetzt wird.

Nicht nur auf die Zinsen kommt es an: Auch die übrigen Konditionen des Darlehensvertrags sollten Bauherren oder Immobilienkäufer genau unter die Lupe nehmen. Wichtig ist vor allem auch die Tilgungsrate. Sie sollte nicht zu niedrig bemessen sein. Bei einer Kreditsumme von 100 000 Euro und einer anfänglichen Tilgungsrate von einem Prozent muss man 36 Jahre warten, bis das Darlehen getilgt ist. Wenn es finanziell irgendwie möglich ist, sollte man eine anfängliche Tilgung von mindestens zwei Prozent einplanen.

Wichtig die Flexibilität der Tilgung. Es sollte möglich sein, die Tilgungsrate auf bis zu fünf oder sogar zehn Prozent zu erhöhen. Viele Banken bieten diese Möglichkeit inzwischen ohne Zinsaufschlag an. Oft erkauft sich der Kreditnehmer die Möglichkeit der Sondertilgung aber mit einem Zinsaufschlag. Das ist nur dann sinnvoll, wenn man tatsächlich fest mit einer größeren Summe rechnet.

Hellhörig werden sollten Verbraucher, wenn ihnen ein Bankberater die Kombination einer Baufinanzierung mit einem anderen Finanzprodukt anbietet - zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung oder einen Bausparvertrag. So machen Hypothekendarlehen in Verbindung mit Lebensversicherungen für eigengenutzte Immobilien keinen Sinn. Sinnvoll kann dagegen der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung oder einer Restschuldversicherung sein.

Immer wichtig ist ein ehrlicher Umgang mit der Bank: Beschönigt ein Darlehensnehmer seine Finanzlage gegenüber der Bank, kann diese den Kredit fristlos aufkündigen. In einem kürzlich entschiedenen Fall hatte ein Mann auf dem Selbstauskunftsbogen der Bank verschwiegen, dass gegen ihn ein gerichtliches Mahnverfahren lief. Die Bank erfuhr davon über eine aktualisierte Schufa-Auskunft und kündigte das Darlehen, das der Mann zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen hatte.