Insolvenz offensiv angehen
Bei Zahlungsschwierigkeit offen mit der eigenen Bank reden
Überschuldete Verbraucher sollten nicht bis zur Insolvenz also Zahlungsunfähigkeit warten, bis sie Hilfe bei ihrer Bank einholen. Sie sollten Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit einem Bankberater besprechen. Das Zu leistende Raten lassen sich vielleicht mit einer Umschuldung reduzieren. Dabei würden teure Finanzierungen oder laufende Kredite durch günstigere Angebote abgelöst.
Wer Insolvenz anmeldet, ist dauerhaft zahlungsunfähig. In bestimmten Fällen kann auch schon eine drohende Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz führen. Um die Forderungen der Gläubiger in solchen Fällen gleichmäßig zu erfüllen, kann auf Antrag von Schuldnern oder Gläubigern beim Amtsgericht ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Diese Möglichkeit steht seit 1999 nicht nur für Unternehmen, sondern auch Privatleuten offen.
