Anlage der Abgeltungssteuer anpassen

Kapitalgewinne werden künftig einheitlich besteuert

Für Anleger wird es das wichtigste Thema dieses Jahres: Von Beginn 2009 an erhebt der Fiskus auf Kurs- und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent - dann hilft den meisten auch der Sparerfreibetrag wenig. Wer also nicht rechtzeitig nach seinen Bedürfnissen umschichtet, schmälert als Wertpapierbesitzer auch seine Altersvorsorge. Der Check für die Vermögensanlage ist daher der wichtigste Vorsatz, den Sparer 2008 in die Tat umsetzen sollten.

Kern der Neuerung ist, dass künftig alle Kapitalgewinne einheitlich besteuert werden. Bis Ende 2008 fallen für Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren unterschiedlich hohe Steuern an. Vom 1. Januar 2009 an gilt dann der einheitliche Satz von 25 Prozent, erläutert das Bundesfinanzministerium in Berlin. Vor allem Besitzer einzelner Aktien und Fondsanteile sind von den Neuerungen betroffen - auch für die Altersvorsorge kann das neue Steuerrecht also erhebliche Folgen haben. Änderungen ergeben sich aber auch für Zinsen aus Fest- und Termingeldanlagen, Anleihen oder Sparverträgen.

Denn für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Gewinne aus Veräußerungen wird künftig nicht mehr der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt, der mit dem Einkommen steigt - Stichwort Steuerprogression. Stattdessen wird eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. Laut dem Bundessteuerberaterverband in Berlin kann die Belastung insgesamt also bei 28 oder 29 Prozent liegen.

Zudem wird das bislang geltende Halbeinkünfteverfahren zum Stichtag 1. Januar 2009 abgeschafft. Das heißt: Wo bislang noch die Hälfte der Gewinne besteuert wird, muss künftig der gesamte Gewinn angesetzt werden. Dass Anleger möglichst bald in diesem Jahr tätig werden sollten, ist auf den Wegfall der sogenannten Spekulationsfrist zurückzuführen: Bislang sind alle Kurs- und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei, wenn die Papiere länger als zwölf Monate gehalten werden. Diese Regelung gilt für Käufe vom 1. Januar nicht mehr. Auf alle Gewinne, die den Sparerpauschbetrag überschreiten - er beträgt 801 Euro für Ledige und das Doppelte für gemeinsam veranlagte Ehepaare - fällt dann die neue Steuer an.

«Auch wenn es nicht so klingt - das betrifft sehr viele. Wer zum Beispiel Aktien im Wert von 3000 Euro hat und in guten Zeiten 30 Prozent Gewinn erzielt, kommt über den Freibetrag locker drüber», erläutert Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Wertpapiere, die bis Ende 2008 erworben werden, genießen allerdings «Bestandsschutz»: Wird die einjährige Spekulationsfrist eingehalten, sind Gewinne aus Aktienverkäufen also auch steuerfrei, wenn sie in 2009 oder 2010 anfallen - wichtig ist, dass sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden.

«Trotzdem: Ich sollte jetzt mein Depot durchleuchten. Wenn ich ohnehin umstrukturieren wollte oder zum Beispiel der Ansicht bin, ich sollte breiter streuen, sollte ich das jetzt angehen», sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Am besten werde 2008 eine langfristige Positionierung vorgenommen. Denn nicht nur für Aktien ergeben sich Änderungen - oft liegt der Fall noch komplizierter.

FONDSANTEILE, BANK- UND FONDSSPARPLÄNE: Der 1. Januar 2009 gilt auch hier als Stichtag - Erträge, die vorher anfallen, werden nach altem Recht besteuert. Danach gilt die neue Regelung. Einen grundsätzlichen Bestandsschutz für Verträge, die vor 2009 geschlossen wurden, gibt es nicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Kaufs auch einzelner Anteile, erläutert der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in Frankfurt. Nur wer vor dem Stichtag kauft und bei Beachtung der Spekulationsfrist gewinnbringend verkauft, muss die Gewinne also wie bislang nicht versteuern. Für Riester-Sparpläne fällt in der Ansparphase keine Abgeltungssteuer an, denn sie werden nachgelagert - also bei Auszahlung - besteuert. Und dann wird der persönliche Steuersatz angelegt, wie bei allen Einkommensarten üblich.

Ein Trick hilft, das Schlimmste zu vermeiden: «Bei Fondsanteilen gilt das Prinzip First in - First Out», erläutert Nauhauser. «Wer verkauft, verkauft nach Rechnung des Fiskus also zuerst die ältesten Anteile im Depot.» Alle vor dem Stichtag 1. Januar 2009 gekauften Anteile sind mit großer Wahrscheinlichkeit also irgendwann verbraucht - und auf alle Gewinne mit einem Datum ab 2009 fallen dann die neuen Steuern an. «Der Trick ist also, für alle Käufe von 2009 an ein neues Depot zu eröffnen, einen neuen Sparplan bei einer anderen Bank zu eröffnen - dann bleiben die alten Anteile immer nach der alten Regel besteuert.»

PRIVATE RENTENVERSICHERUNGEN UND BETRIEBSRENTEN: Hier gibt es keine Änderungen. «Versicherungen sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen», sagt Peter Lischke. Bei ihnen werden nicht die Ein-, sondern die Auszahlungen besteuert - wie alle Einkünfte zum persönlichen Steuersatz. «Wer also sein Geld konservativ anlegt, in Zinspapieren, Sparbüchern und Rentenversicherungen, für den ändert sich im Prinzip gar nichts.» Das gelte auch für die staatlich geförderten Produkte Riester und Rürup (Basisrente).

IMMOBILIEN: Auch sie sind von der neuen Regelung ausgenommen und werden besteuert wie bislang. Steuerpflichtig ist also der Gewinn aus dem Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie, wenn sie nicht länger als zehn Jahre im Besitz war. Besteuert wird im üblichen Verfahren bei der Veranlagung, und zwar zum individuellen Steuersatz. Wer eine Immobilie erst nach mehr als zehn Jahren mit Gewinn verkauft, zahlt auf die Gewinne keine Steuern. «Ausgenommen sind auch geschlossene Immobilienfonds.» Bei dieser Anlageklasse ändert sich nichts. Für offene Immobilienfonds gilt laut BVI künftig die Abgeltungssteuerregelung.

Wer profitiert und wer verliert

Der neue pauschale Satz von 25 Prozent kann viel oder wenig sein: Spitzenverdiener, deren persönlicher Steuersatz bei mehr als 40 Prozent liegen kann, zahlten bislang auf Einnahmen wie Dividendenzahlungen und Veräußerungsgewinne diesen hohen Satz. Für sie sinkt der Anteil, den der Fiskus einbehält. Durchschnittsverdiener haben von dem neuen Verfahren eher Nachteile, denn in der Regel zahlen sie künftig mehr Steuern.

So zahlen Aktiensparer mit einem individuellen Steuersatz von 30 Prozent auf eine exemplarische Dividende von 1000 Euro künftig etwa 264 Euro - bislang werden 158,30 Euro fällig, hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf errechnet - also um 66 Prozent mehr Steuern. Anleger mit einem Steuersatz unter 25 Prozent müssten sogar mit einer Verdoppelung der Steuerlast rechnen. Immerhin: Für Anleger reduziert sich der Papierkram, denn die Steuer wird direkt bei der Bank oder Sparkasse einbehalten und an das Finanzamt abgeführt - in der Steuererklärung tauchen Kapitaleinkünfte also gar nicht mehr auf.

Sparerfreibetrag wird zum Pauschbetrag

Der bisherige Sparerfreibetrag wird mit Einführung der Abgeltungssteuer zum «Pauschbetrag». Während für Ledige bislang Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte bis zu 750 Euro steuerfrei waren und 51 Euro für Werbungskosten abziehbar waren, gilt künftig eine Pauschale von 801 Euro. Für gemeinsam veranlagende Paare gilt der doppelte Betrag. Werbungskosten - wie die Fahrt zur Hauptversammlung - sind dann allerdings überhaupt nicht mehr in Abzug zu bringen - diese Möglichkeit entfällt.

Der Bundesverband deutscher Banken weist darauf hin, dass das nichts an der Möglichkeit der Freistellung ändert - Beträge bis zu 801 Euro sind also von der Einkommensteuer befreit, das Abführen an den Fiskus kann schon im Vornherein vermieden werden, wenn ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt.

Literatur: Ingeborg Haas, «Die neue Abgeltungssteuer - Steuern optimieren durch Vermögensumschichtung.» Haufe Verlag, ISBN 978-3-448-08750-5, 39,80 Euro.