Sparkassen-Geldautomaten müssen für Visa-Karten zugänglich sein
Direktbanken setzen sich vor Gericht gegen die Sparkasse Ingolstadt durch
veröffentlicht am 22.06.2010, von
Die Sparkasse Ingolstadt darf ihre Geldautomaten für Visa-Karten von fremden Bankinstituten nicht länger sperren. So entschied am 18. Juni 2010 das Oberlandesgericht (OLG) München. Das Gericht folgte damit einer Klage von ING-DiBa, Volkswagen Bank und Targobank, die gegen die Sparkasse Ingolstadt geklagt hatten. Nun muss die Sparkasse Ingolstadt die Sperren für die Visa-Karten fremder Banken aufheben.
„Das OLG bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da die Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung ausübe", erläutert der Ressortleiter Recht der ING-DiBA, Sven Matschulla. Ein Urteil des Landgerichts München vom Dezember 2009, das in dieser Frage zugunsten der Sparkasse entschieden hatte, wurde durch die erfolgreiche Berufung aufgehoben.
Schon lange schwelt der Streit zwischen den Sparkassen, Banken und Direktbanken um die gebührenpflichtige Benutzung der Geldautomaten. Für jede Geldabhebung mit einer Visa-Karte erhält das geldautomatenbetreibende Institut 1,74 Euro von der Bank des abhebenden Kunden. Das ist den Sparkassen zu wenig. Ein flächendeckendes Netz von Geldautomaten sei nur über entsprechende Gebühren zu finanzieren, argumentieren die Sparkassen. Dagegen argumentiert die ING-DiBA, dass die Kosten der Sparkasse für eine Bargeldabhebung nur 63 Cents betragen. Für Abhebungen im EC-Maestro-System verlangten die Sparkassen sogar bis zu 20 Euro für jede Barabhebung.