Weitere Bundesländer wollen Grunderwerbsteuer erhöhen
Immobilienkäufer müssen sich auf steigende Kaufnebenkosten einstellen
veröffentlicht am 22.06.2010, von
Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Bundesländer müssen Immobilienkäufer und Bauherren mit einer steigenden Grunderwerbsteuer rechnen. Nach Berlin und Hamburg hat auch Sachsen-Anhalt die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent erhöht. Wer den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung im Wert von 400.000 Euro in Betracht zieht, muss daher statt 14.000 Euro, 18.000 Euro Grunderwerbsteuer einplanen. In allen anderen Bundesländern beträgt der Steuersatz derzeit noch 3,5 Prozent. Unterdessen haben weitere Landesregierungen angekündigt, die Grunderwerbsteuer anzuheben.
Die Einnahmen der Grunderwerbsteuer stehen den Bundesländern zu. Die Höhe der Steuer können die Länderregierungen seit gut 4 Jahren eigenverantwortlich bestimmen. Angesichts der schwierigen Länderfinanzen ist mit steigenden Steuersätzen zu rechen. So hat auch Bremen angekündigt, den Steuersatz zum 1. Januar 2011 auf 4,5 Prozent zu erhöhen. In Brandenburg möchte die Landesregierung die Grunderwerbsteuer sogar auf 5,0 Prozent anheben. Auch in Schleswig-Holstein soll der Immobilienkauf teurer werden - die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um ein bis eineinhalb Prozent wird derzeit diskutiert.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Wer Haus und Grundstück kauft, muss auf den Gesamtpreis von Haus und Grundstück die Grunderwerbsteuer entrichten. Auch beim Erwerb einer Eigentumswohnung wird die Steuer anteilig fällig. Nicht wesentliche Bestandteile der Immobilie, wie Einbauküchen, Markisen, Inventar, Sauna oder Gartenhaus sind von der Grunderwerbsteuer ausgeschlossen.
Wer ein Grundstück erwirbt und darauf erst später eine Immobilie errichten lässt, zahlt die Steuer nur für das Grundstück. Die Finanzämter schauen dabei jedoch sehr genau hin. Stellt das Finanzamt ein „einheitliches Vertragswerk" fest, muss die Grunderwerbsteuer auf den Komplettpreis von Grundstück und Immobilie gezahlt werden. Zwischen dem Anbieter des Grundstücks und dem Bauunternehmen dürfen daher keine Verbindungen bestehen. Der Erwerb des Grundstücks darf mit keinem bestimmten Bauunternehmer verbunden sein. Der Auftraggeber des Immobilienbaus muss frei entscheiden können.
Laute Kritik an der steigenden Grunderwerbsteuer kommt vom Immobilienverband Deutschland IVD. „Wenn die Grunderwerbsteuer um anderthalb Prozent steigt, bedeutet das einen Anstieg der Kaufnebenkosten um rund zehn Prozent", so Dirk Wohltorf, Vorsitzender des Regionalverbandes Berlin-Brandenburg im IVD. „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent bedeutet vor allem für private Haus- und Wohnungskäufer eine Mehrbelastung. Die geplante Steuererhöhung trifft sowohl kleinere Eigentümer, die zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen wollen, wie auch größere Investoren, die etwa Grundstücke zur Gewerbeansiedlung kaufen wollen", so Wohltorf.