Bundesschatzbriefe

Anleger können Bundesschatzbriefe nach einer Frist von einem Jahr nach dem Kauf zum Nennwert zurückgeben. Auf diese Weise können Kunden in Zeiten steigender Zinsen ohne Kursrisiko in höherverzinsliche Papiere wechseln. Die Möglichkeit der vorzeitigen Rückgabe ist allerdings auf maximal 5000 Euro innerhalb von 30 Zinstagen beschränkt.

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Bundesschatzbriefe sind vom Bund herausgegebene, festverzinsliche Wertpapiere, die nicht an der Börse gehandelt werden. Es gibt zwei Varianten: Beim Typ A mit einer Laufzeit von sechs Jahren werden die Zinsen jährlich ausgeschüttet. Typ B läuft dagegen sieben Jahre: Hier werden die Zinsen über den Zeitraum angesammelt und mit Zinseszinsen zum Ende der Laufzeit ausgezahlt - zusammen mit dem Nennwert des Papiers.

Die Besonderheit der Bundesschatzbriefe ist die, dass sie mit einem Festzins ausgestattet sind, der im Laufe der Anlagezeit steigt, heißt es. Die Mindestanlage beginnt bei einem Nennbetrag von 50 Euro. Informationen zum Kauf und der Verwahrung von Bundeswertpapieren geben die Hausbank oder der Bund.