Produktionsinformationsblätter verwirren Bankkunden
Produktinformationsblätter zu Anlageprodukten sollen einen transparenten Vergleich von Finanzprodukten ermöglichen und Verbraucher über mögliche Risiken ihrer Geldanlage aufklären. Nun haben Verbraucherschützer schwere Kritik an der Umsetzung der sogenannten „Beipackzettel" für Finanzprodukte geäußert. Mehrere Verbraucherzentralen hatten in einer gemeinsamen Untersuchung festgestellt, dass die Produktinformationsblätter der Bankinstitute ihre eigentliche Aufgabe nicht erfüllen. „Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards", schlussfolgert daher Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Im Juli 2009 hatte Bundesministerin Ilse Aigner ein Muster für ein Produktinformationsblatt für Geldanlagen vorgestellt. Auf dieser Grundlage sollten die Finanzinstitute - auf freiwilliger Basis - eigene Infoblätter für ihre Anlageprodukte den Kunden zur Verfügung stellen. Sie sollten leicht verständliche Angaben über die Art und Funktionsweise des Finanzproduktes enthalten, die bestehenden Risiken, die Perspektiven für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter unterschiedlichen Marktbedingungen sowie alle verbundenen Kosten.
Dieser Versuch sei als gescheitert zu betrachten, sagt nun der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehrere Verbraucherzentralen hatten gemeinsam stichprobenartig 12 Produktinformationsblätter von 8 Anbietern untersucht. Darunter namhafte Institute wie die Deutsche Bank, die ING-DiBa, die Targobank oder die Credit Suisse. Dabei fällten die Verbraucherschützer in ihrem Untersuchungsergebnis ein durchweg negatives Urteil.
Ein Vergleich von Anlageprodukten durch die Verbraucher sei trotz der Produktinformationsblätter nicht möglich. Die Finanzinstitute verwendeten in ihren Infoblättern unterschiedliche Begriffe für die gleichen Informationen. Die Angaben seien dabei häufig unverständlich, vor allem bei komplizierten Anlageprodukten. Für den Kunden positive Informationen würden von den Banken ausführlich dargelegt werden, während negative Produktinformationen eher kurz und am Schluss des Dokuments abgehandelt würden. Weiter bemängeln die Verbraucherschützer, dass die Banken sachliche Produktinformationen mit Werbeinformationen der Bank vermischen würden.
Als Resultat der untersuchten Stichprobe hält der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Standardisierung der Produktinformationsblätter für unbedingt notwendig. Die geplante Neuregelung des Anlegerschutzes durch das Bundesfinanzministeriums (BMF) reiche in seiner aktuellen Form nicht aus. So ist im geplanten Gesetzentwurf zum Anlegerschutz zwar ein verbindliches Produktinformationsblatt vorgesehen, für die Ausgestaltung jedoch nur ein sehr grober Rahmen festgelegt. Dies gebe den Geldinstituten viel Spielraum für die Umsetzung, so die Kritik der Verbraucherzentralen. „Um Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen, muss ein einheitlicher Standard vorgegeben werden", fordert daher der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Darüber hinaus müssten Kontrollinstanzen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich von den Banken umgesetzt werden.