Riester- und Rürup-Sparen gleichzeitig möglich
Riester- und Rürup-Verträge für die Altersvorsorge schließen einander nicht aus: Wer in seinem Berufsleben immer wieder zwischen Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis wechselt, kann mit beiden geförderten Formen vorsorgen. Darauf weist die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Sparer können also durchgängig von den Zuschüssen profitieren, auch wenn sie in ihrer Erwerbsbiografie immer wieder zwischen zwei Spuren wechseln.
[AD 107]
Wer zum Beispiel mit einem Riester-Vertrag aus der Festanstellung in die Selbstständigkeit geht, kann den Vertrag entweder ohne Förderung weiter besparen oder beitragsfrei stellen. Dann ruht der Vertrag für diese Zeit, erklären die Experten. Im Fall der erneuten Festanstellung lässt sich der Riester-Vertrag weiterführen.
Eine andere Möglichkeit für Sparer besteht darin, die sogenannte Huckepack-Lösung in Anspruch zu nehmen. Denn arbeitet der Ehepartner zum Beispiel angestellt, kann er den Selbstständigen in den Riester-Vertrag aufnehmen - dann erhalten den Angaben zufolge beide die staatliche Förderung von jährlich 154 Euro pro Person sowie eventuelle Kinderzulagen.
Hintergrund ist, dass grundsätzlich nur rentenversicherte Beschäftigte und Beamte riestern dürfen. Die Rürup-Rente steht dagegen allen Sparern offen, lohnt sich aber vor allem für Selbstständige. Denn die Beiträge legt der Sparer je nach Einkommen selbst fest, heißt es. Und das kommt Freiberuflern und Selbstständigen entgegen, denn sie haben oft schwankende Einkünfte.
Alleinstehende können laut der Initiative bis zu 20 000 Euro, Verheiratete bis zu 40 000 Euro jährlich einzahlen und vom Betrag zwei Drittel steuerlich absetzen. Ob ein Rürup-Vertrag ruhend gestellt werden kann, hänge von den individuellen Vertragsbedingungen ab.