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Welcher Bank trauen?
Pleiten und Fusionen machen Schlagzeilen, vertraute Namen verschwinden. Viele Sparer suchen jetzt nach langfristiger Sicherheit und fragen sich, worin sich Banken jenseits von Zinsen und Kontogebühren unterscheiden.
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Einlagensicherungsfonds
Falls eine Bank zahlungsunfähig wird, sind Kundengelder über die Einlagensicherung geschützt. Sie umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
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Was bedeuten Bankübernahmen für den Verbraucher?
Die Deutsche Bank hat die Privatbank Sal. Oppenheim übernommen. Die SEB geht Ende 2010 an die spanische Bank Santander. Verbraucher fragen sich, was Bankübernahmen für sie bedeuten.
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Ombudsmann
Unzufriedene private Bankkunden können sich an einen "Ombudsmann" wenden. Meinungsverschiedenheiten mit dem Kreditinstitut sollen so schnell und unbürokratisch beigelegt werden.
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Aussagen des Bankberaters schriftlich bestätigen lassen
Wer Zweifel hat, bei der Geldanlage richtig beraten worden zu sein, sollte möglichst schnell eine Rechtsberatung aufsuchen, um rechtliche Schritte abzuklären.
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Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis verpflichtet Banken zur Verschwiegenheit. Kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die Banken im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen erfahren haben,dürfen nicht weitergegeben werden.
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Bankvollmacht
Der Bevollmächtigte kann über Guthaben verfügen, Wertpapiere kaufen und verkaufen oder das Depot beziehungsweise Konto auflösen. Eine Kredit- oder ec-Karte kann er mit der Vollmacht dagegen nicht beantragen.
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Hände weg von Bürgschaften
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten mit seinem gesamten Vermögen einzustehen.
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Kickback
Mit dem Begriff «Kickback» bezeichnen Fachleute Bestandsprovisionen für den Vertrieb von Wertpapieren oder Fondsanteilen. Kunden büßen diese Provisionen bei ihrem Vermögen ein.
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Vermögensverwalter muss Höhe der Provision benennen
Ein Vermögensverwalter muss Kunden die genaue Höhe seiner erwarteten Provision mitteilen. Allein eine prozentuale Angabe im Vertrag reicht nicht aus.
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Versicherung: Leichtere Kündigung
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erleichtert vom kommenden Jahr an die Kündigung von Policen. Die Neuerungen haben für Neukunden schon in diesem Jahr Erleichterungen gebracht - die Novelle trat am 1. Januar 2008 in Kraft.
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Folgen der Finanzkrise für Verbraucher
Die Turbulenzen an den Aktienmärkten schüren bei vielen Menschen mittlerweile auch Ängste um ihre Altersvorsorge - teilweise zu recht. Ein Überblick über die einzelnen Anlage-Formen.