Aussagen des Bankberaters schriftlich bestätigen lassen

Anleger sollten sich beim Abschluss von Anlagegeschäften wichtige Aussagen ihres Bankberaters schriftlich bestätigen lassen. Dadurch könnten sie im Streitfall einfacher nachweisen, dass sie falsch beraten wurden, sagt Gabriele Schmitz, Leiterin der Fachabteilung Geldanlage bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Wollen geschädigte Anleger von ihrer Bank Schadensersatz einfordern - zum Beispiel wegen falscher Versprechungen des Beraters zur künftigen Kursentwicklung -, müssten sie dieses beweisen.

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Das ist laut Schmitz jedoch in vielen Fällen nur sehr schwer oder sogar unmöglich. Die Bank habe den Berater als Zeugen, dessen Aussage im Zweifel gegen die eigene stehe. In solchen Fällen sei es hilfreich, etwas Schriftliches zur Bestätigung der eigenen Aussagen in der Hand zu haben. Alternativ könnten Anleger einen Zeugen mit zum Gespräch nehmen oder sich die Inhalte in einem Protokoll notieren.

Wer Zweifel hat, bei der Geldanlage richtig beraten worden zu sein, sollte möglichst schnell eine Rechtsberatung aufsuchen, um rechtliche Schritte abzuklären. Wer bei Geldanlagen Schadensersatz fordern will, scheitere nämlich oft auch an Verjährungsfristen. Diese seien mit drei Jahren ab dem Kauf der Aktien oder Fondsanteile aus Verbrauchersicht verhältnismäßig knapp bemessen, so Schmitz. Die meisten Verbraucher bemerkten erst viel später, dass sie finanzielle Schäden erlitten haben.