Kickback

Mit dem Begriff «Kickback» bezeichnen Fachleute Bestandsprovisionen für den Vertrieb von Wertpapieren oder Fondsanteilen.

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Kickbacks werden für die Vermittlung von Sparvermögen von einem Institut an ein anderes gezahlt, erläutert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. «Zum Beispiel fließen dann ein paar Prozent des angelegten Vermögens von der Fondsgesellschaft zur Bank, die das Geschäft vermittelt hat.» Kunden büßen diese Prozente bei ihrem Vermögen ein.