Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis verpflichtet Banken zur Verschwiegenheit. Das bedeutet, dass kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die Banken im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden erfahren haben, nicht weitergegeben werden dürfen. Der Schutz geht so weit, dass Banken im Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

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Anders als in Österreich oder der Schweiz ist das Bankgeheimnis aber in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr ist es laut Bankenverband als stillschweigende, schuldrechtliche Verpflichtung wesentlicher Vertragsbestandteil zwischen Kunde und Bank. Bei deren Verletzung hat der Kunde Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank.

Seit 1993 ist das Bankgeheimnis auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken fixiert. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bestünde aber im gleichen Umfang, wenn eine solche Bestimmung nicht vorhanden wäre, so die Experten.

Nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen müssen Kreditinstitute Kundeninformationen herausgeben. Das sind zum Beispiel Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung sowie Auskünfte im Rahmen des Kontoabrufverfahrens. Auch wenn ein Kunde stirbt, hat die Bank spezielle Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt.