Ombudsmann

Unzufriedene private Bankkunden können sich an den Ombudsmann wenden. Meinungsverschiedenheiten mit dem Kreditinstitut sollen so schnell und unbürokratisch durch einen unabhängigen und neutralen Schlichter beigelegt werden. Geht es um Streitigkeiten, die den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch von Zahlungskarten betreffen, stehe der Ombudsmann auch Unternehmen und Selbstständigen zur Verfügung. Das Schlichtungsverfahren ist für Bankkunden kostenlos.

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Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens ist die Verjährungsfrist ausgesetzt. Sind die Kunden mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden, steht ihnen der Weg zum Gericht weiter offen. Dagegen sind Entscheidungen des Ombudsmanns bis zu einem Betrag von 5000 Euro für private Banken bindend. Für Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken gilt das nicht.

Um an dem Verfahren teilzunehmen, müssen Kunden an die jeweilige Kundenbeschwerdestelle schreiben, kurz den Sachverhalt schildern und Kopien der notwendigen Unterlagen beifügen. Welcher Ombudsmann zuständig ist, richtet sich nach der Bank: Das Ombudsmannverfahren des Bundesverbandes deutscher Banken gilt nur für private Banken. Kunden von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken wenden sich an die Ombudsleute der jeweiligen Bankengruppe.