Einlagensicherungsfonds

Falls eine Bank zahlungsunfähig ist, sind Kundengelder über die Einlagensicherung geschützt. Sie garantiert Kunden einen Ersatz von 90 Prozent ihres Anlagevermögens - allerdings nur bis zu einer Summe von maximal 50 000 Euro. Ob Sparbuch, Tagesgeld- oder Girokonto: Auch wenn ein Kunde sein Geld in verschiedenen Einlageformen bei einer Privatbank angelegt hat: die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) schützt nur insgesamt bis 50 000 Euro.

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Die Entschädigungsregelung bezieht sich stets nur auf das Verhältnis zwischen Bank und Anleger, nicht aber auf die Form der Einlage. Anders sieht es aus, wenn ein Anleger bei mehreren Banken Kunde ist: Dann stünde ihm im Fall einer Insolvenz aller Banken eine Entschädigung von jeder einzelnen zu.

Nicht geschützt sind Depots, denn hier verwahren Banken die enthaltenen Wertpapiere nur - sie bleiben aber Eigentum des Kunden. Im Falle einer Insolvenz können sie ihre Papiere aber schriftlich zurückverlangen und auf eine andere Bank übertragen.

Übrigens: Die europäische Einlagensicherung schützt das Geld von Bankkunden ebenso gut wie die deutsche. Verbraucher sollten daher keine Angst haben, attraktive Angebote von Banken aus den Niederlanden oder Österreich in Anspruch zu nehmen. Vor allem beim Festgeld und bei Sparbriefen gibt es derzeit gute Konditionen von ausländischen Anbietern.

Wenn der Top-Zins in Deutschland 2,0 Prozent beträgt und in Holland 2,5 Prozent für Einlagen bis zu 50 000 Euro, gibt es keinen Grund zu zögern. Gesetzlich geschützt sind in Deutschland Kundengelder in Höhe von maximal 50 000 Euro, dazu kommt die weitaus höhere Absicherung durch eigene Einrichtungen der Banken und Sparkassen. In EU-Ländern wie Österreich und Holland sind bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt.