Die Alterssicherung auf mehrere Säulen stellen

Wer es sich im Ruhestand gut gehen lassen möchte, verlässt sich nicht auf die gesetzliche Rente, sondern spart zusätzlich. Doch auf welche Alternative sollen Arbeitnehmer bei ihrer Vorsorgestrategie setzen? Auf die staatlich geförderten Varianten, Betriebsrente und Riester-Rente, oder doch lieber auf eine rein private Rentenversicherung? Am besten auf alles, wenn sie es sich leisten können, raten Experten.

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«Jede Vorsorgevariante hat ihre Vorteile. Es ist sinnvoll, sie zu kombinieren», empfiehlt Michael Huber, Direktor des auf Altersvorsorge spezialisierten Vermögenszentrums (VZ) München. Die geförderten Varianten versprechen Zulagen und Steuervorteile, sind aber nicht so flexibel wie private Rentenversicherungen oder Investmentfonds. «Müssen Prioritäten gesetzt werden, weil das Geld anfangs nicht für alles reicht, sollte zuerst mit einer geförderten Rente begonnen werden», rät Michael Hauer, Geschäftsführer des privaten Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVF) in Altenstadt (Bayern). Welche gewählt wird, hängt von der Einkommenssituation ab.

Ein Klassiker ist die vor allem bei hohen Einkommen attraktive betriebliche Altersversorgung (bAV). Sie wurde zuletzt aber deutlich seltener abgeschlossen als die vergleichsweise junge Riester-Rente. «Ein Bremsklotz war die Unsicherheit über die Förderung über 2008 hinaus», sagt Peter Schwark, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Die Bundesregierung beschloss aber jüngst, dass die bAV-Beiträge auch künftig sozialabgabenfrei bleiben.

Bei der bAV haben Beschäftigte ein Anrecht darauf, dass der Chef Beiträge aus ihrem Bruttogehalt für den Ruhestand zum Beispiel in eine Direktversicherung oder in eine Pensionskasse steckt. Neben den Sozialabgaben entfallen hier auf die Beiträge von derzeit bis zu 2520 Euro im Jahr auch Steuern. Somit bleibt von vornherein mehr Geld zum Sparen übrig, als wenn man auf eigene Faust etwas für die Rente zurücklegte.

Günstige Gruppenverträge reduzieren zudem Abschlusskosten. «Besonders attraktiv ist die bAV dann, wenn der Arbeitgeber sich darüber hinaus an den Beiträgen beteiligt», so Michael Hauer vom IVF. Dann seien unschlagbar hohe Renditen möglich. Dass der Steuervorteil bei der bAV quasi mit dem Gehalt wächst, freut vor allem Gutverdiener.

Bei der Riester-Rente kommen auch Beschäftigte mit geringem Einkommen zum Zuge. Sparen sie drei Prozent ihres Jahresgehaltes in einem speziellen Riester-Produkt, erhalten sie vom Staat jährlich Zulagen: derzeit 114 Euro, bei Verheirateten das Doppelte, für jedes Kind gibt es 138 Euro dazu. Im nächsten Jahr steigt die Zuschusshöhe noch einmal. Eine weitere Zunahme ab 2009 «ist noch unklar», so Peter Schwark vom GDV.

Generell gilt: Wer wenig verdient und viel Nachwuchs hat, spürt die Staatshilfe beim Einzahlen stärker. Alternativ können kinderarme Besserverdiener auf die Riester-Zulagen verzichten und stattdessen Beiträge in Höhe von bis zu 1575 Euro von der Steuer absetzen. Was vorteilhafter ist - Zulagen oder Steuereffekt - entscheidet das Finanzamt. «Mit Riester kann niemand etwas falsch machen. Spitzenverdiener freuen sich über den Steuereffekt, Geringverdiener über die Zuschüsse», erklärt Michael Huber vom VZ München. Als Ausgleich für die Vorteile während der Sparphase langt der Fiskus bei den Auszahlungen der geförderten Renten zu. «Doch im Alter ist der Steuersatz meist viel niedriger als im Berufsleben», so Huber.

In puncto Flexibilität hat eindeutig die Riester-Rente die Nase vorn: Sie wird unabhängig vom Arbeitgeber abgeschlossen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge dagegen entscheidet der Chef über das Produkt. Wechselt der Beschäftigte das Unternehmen, lassen sich die angesparten Beiträge oft nicht ohne weiteres mitnehmen. Ein Mitnahmerecht gilt nur für ab dem Jahr 2005 geschlossene Direktversicherungs- und Pensionskassen-Verträge. Weil dies der neue Arbeitgeber in der Regel nicht unterstützt, funktioniert laut Hauer die Übernahme selbst in diesen Fällen in der Praxis nicht immer.

Die Betriebsrente birgt für gesetzlich Versicherte einen weiteren Nachteil: Auf die Auszahlungen fallen für sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe an. Anders als im Berufsleben übernimmt der Arbeitgeber nicht mehr die Hälfte. Damit zahlen Arbeitnehmer bei diesen beiden Posten der Sozialabgaben unterm Strich deutlich mehr, gibt Michael Huber vom VZ München zu bedenken. Das schmälert den Vorteil der Förderung. Bei der Riester-Rente gilt diese Regelung nicht.

Wer monatlich finanziell genug abzwacken kann, sollte dennoch beide Vorsorgewege wählen. «Die Riester-Vorsorge wurde entwickelt, um die durch die Absenkung der gesetzlichen Rente entstandene Lücke zu decken», sagt Experte Hauer vom IVF. Selbst dann reiche die Vorsorge oft nicht, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu halten.

«Um das zu erreichen, sollte man mindestens 10 bis 15 Prozent seines Gehaltes für das Alter anlegen», rät Michael Hauer. Als Ergänzung für Riester und bAV bieten sich zum Beispiel private Rentenversicherungen an. «Dass sie nicht gefördert werden, wiegen andere Vorteile wie ein bereits vor dem 60. Lebensjahr möglicher Auszahlungsstart auf», so Hauer. Zusätzlich rät er auch zu Fondssparplänen. Anleger können die Sparraten beliebig verändern und aussetzen. Zudem kommen sie im Notfall jederzeit an das Geld heran.