Falschen Schufa-Eintrag löschen

Die Schufa hält Finanzdaten von 64 Millionen Verbrauchern. Dazu gehören Einträge über Konten, Kreditkarten und Leasingverträgen, aber auch unbezahlte Handyrechnungen und Mahnbescheide. Die bei Schufa erfassten Daten entscheiden mit darüber, ob Banken, Telefonanbieter und Vermieter Kunden als kreditwürdig ansehen.

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Mehr als drei Viertel aller Deutschen sind verzeichnet - und ein falscher Eintrag bei der Schufa in Wiesbaden kann schwere Folgen haben. Die Schufa bewertet Kreditnehmer mit einem Score-Wert: Auf einer Skala von 1 bis 1000 gibt er die Wahrscheinlichkeit an, mit der Kunden Kredite fristgerecht zurückzahlen oder Rechnungen begleichen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist umso höher, je niedriger der Wert ist.

Verbraucherschützer kritisieren, dass die Bewertungen oft nicht nachvollziehbar sind. Außerdem komme es immer wieder vor, dass veraltete oder unberechtigte Einträge das geschäftliche Ansehen schädigen. Daher sollten Verbraucher ihre Daten regelmäßig überprüfen - denn um eine Korrektur müssen sie sich selbst kümmern.

Für Herabstufungen der Kreditwürdigkeit können Kunden oft nicht einmal etwas. «Wer als Bankkunde zum Beispiel Angebote für Ratenkredite vergleichen will, wird durch falsche Schufa-Anfragen von Bankberatern in seiner Kreditwürdigkeit herabgestuft», sagt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest in Berlin, die 14 Banken getestet hat. Solche Fälle kämen immer wieder vor. «Dadurch bekommt man am Ende schlechtere Konditionen oder gar keinen Kredit mehr.»

Der Grund ist, dass einige Berater gleich eine Anfrage zur Bewilligung eines Kredits stellen, obwohl sich Kunden nur nach den Konditionen erkundigen wollen, erklärt Schufa-Sprecherin Katrin Haase in Wiesbaden. «Wenn der Kredit dann nicht ausgezahlt wird, kann sich das negativ auf die Bewertung auswirken.» So rutschte eine Testperson der Stiftung Warentest durch den Vergleich mehrerer Angebote in der sogenannten Scoring-Bewertung drei Stufen tiefer, eine andere sank von einer mittleren Bewertung auf die niedrigste Stufe.

Das Problem ist vergleichsweise neu, denn die Unterscheidung von zweierlei Anfragen gibt es erst seit Oktober 2006. «Einige Banken sind noch in einer Umstellungsphase», sagt Kerstin Altendorf vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Wer erst einmal nur Konditionen erfragen will, sollte dies im Gespräch mit dem Berater daher von Anfang an deutlich machen.

Laut einer im Januar vorgelegten Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in Berlin sind die Bewertungsmethoden von Schufa und anderen Auskunfteien für Kunden zudem oft undurchsichtig. «Verbraucher werden beim Scoring in Schubladen gesteckt, ohne dass sie erfahren, wie und warum sie dort gelandet sind», sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Stichproben hätten gezeigt, dass die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern oft falsch eingeschätzt wird. Zudem sei eine Testperson von zwei Anbietern völlig unterschiedlich eingestuft worden: Je nach Bewertung hätten Kreditgeber einen Zinssatz zwischen 8 und 13 Prozent verlangt.

Daneben sorgen Falscheinträge für Ärger bei Verbrauchern. «Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich oft veraltete Daten in den Beständen finden», sagt Lovis Wambach von der Verbraucherzentrale Bremen. Nach Ablauf bestimmter Fristen muss die Schufa Daten jedoch aus ihrer Kartei entfernen: Einträge über Kreditverträge müssen drei Jahre nach Rückzahlung gelöscht werden, nicht bezahlte Rechnungen drei Jahre nach Eintragung. Ausstehende Beträge von weniger als 1000 Euro werden seit 2008 sofort gelöscht, wenn sie binnen eines Monats beglichen werden. «Das sollte man aber besser kontrollieren - sonst kann man leicht eine böse Überraschung erleben», sagt Wambach.

Dabei empfiehlt es sich, auch gegen unberechtigte Einträge vorzugehen. «Firmen dürfen unbezahlte Rechnungen nur dann an die Schufa melden, wenn die Forderungen unbestritten sind - in der Praxis sieht das aber oft anders aus», sagt Rechtsanwalt Ulrich Schulte aus Berlin, der viele Mandanten mit diesem Problem vertreten hat. «In einigen Fällen werden Mahnbescheide vom Handyanbieter oder von Inkassofirmen eingetragen, auch wenn die Ansprüche ungeklärt sind.» Nach dem Datenschutzgesetz hätten Verbraucher aber Anspruch darauf, dass falsche Daten korrigiert und strittige Einträge gesperrt werden.

Dass Fehler in der Schufa-Kartei vorkommen können, räumt auch das Unternehmen selbst ein. «Bei der großen Datenmenge lässt sich das nie hundertprozentig ausschließen», sagt Sprecherin Katrin Haase. Zudem prüfe die Schufa nicht, ob Forderungen berechtigt sind oder nicht. Verbraucher erhielten aber über eine Selbstauskunft Einblick in ihre Daten. Sie lassen sich in den Geschäftsstellen kostenlos einsehen oder per Post für 7,80 Euro bestellen. Ein ständiger Onlinezugriff wird unter www.meineschufa.de für 15,60 Euro angeboten. Kunden sollten dieses Angebot gerade vor Anschaffungen nutzen, für die sie einen Kredit benötigen, um fehlerhafte Daten rechtzeitig richtigstellen zu können, rät Haase.

Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern einschätzen zu können, fragen Unternehmen immer häufiger bei der Schufa nach: Sie erteilte 2007 erstmals mehr als 50 Millionen Auskünfte zur Zahlungsfähigkeit von Kreditnehmern - so viele wie noch nie. Zugleich stieg die Zahl der Anfragen von Verbrauchern nach Konsumentenkrediten 2007 laut Schufa im Jahresvergleich um 3,7 Prozent auf rund 14,5 Millionen. Die Schufa-Bewertungen werden laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband in immer mehr Bereichen verwendet: Neben Banken nutzen auch Versandhändler, Telekommunikationsanbieter und Vermieter die Daten.

Internet: www.meineschufa.de