Dauerzulagenantrag spart Riester-Sparern Arbeit

Mit einem "Dauerzulagenantrag" müssen sich Riester-Sparer nicht mehr alljährlich um die fristgerechte Beantragung ihrer Zulagen kümmern. Der Anbieter der Versicherung stellt dann automatisch in den folgenden Jahren die entsprechenden Anträge. Der Riester-Sparer selbst muss seinen Anbieter nur noch informieren, falls sich die persönlichen Verhältnisse ändern, etwa durch Heirat oder die Geburt eines Kindes.

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Ohne den Dauerzulagenantrag müssen die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente jedes Jahr wieder neu beantragt werden. Das Formular dafür erhalten Sparer bei der Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft, bei der die Riester-Rente abgeschlossen wurde. Der ausgefüllte Antrag muss rechtzeitig an den Produktanbieter zurückgeschickt werden. Die Frist dafür beträgt zwei Jahre. 

Riester-Zuschläge bis zu zwei Jahre nach Ablauf des Förderungsjahres

Der Staat gewährt Riester-Zuschläge bis zu zwei Jahre nach Ablauf eines Förderungsjahres. Wer bis Ende 2016 also noch einen entsprechenden Antrag stellt, kann auch die Zulagen für 2014 und 2015 noch kassieren. Darauf macht der Verein Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn aufmerksam. Das Antragsformular bekommen Sparwillige bei ihrer Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft. Das Unternehmen, bei dem die Riester-Rente abgeschlossen wurde, bewerkstelligt dann alles Weitere für den Kunden.