Staat und Arbeitgeber helfen

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat das Sparen über Vermögenswirksame Leistungen. Bei der Höhe der Förderung gibt es je nach Anlageform allerdings deutliche Unterschiede, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Bei einem Aktienfonds oder Belegschaftspapieren erhalten Sparer eine Zulage in Höhe von 18 Prozent bis zum maximalen Sparbetrag von 400 Euro - im besten Fall gibt der Staat also 72 Euro im Jahr dazu. Bei Bausparverträgen sind es neun Prozent auf maximal 470 Euro - also rund 42 Euro.

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Um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen, darf das Einkommen des Sparers aber bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für Ledige verläuft die Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 17 900 Euro. Bei Verheirateten darf dieses den Angaben nach 35 800 nicht übersteigen. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der jährlichen Steuererklärung beantragt. Der Bankenverband weist darauf hin, dass die Auszahlung grundsätzlich erst mit Ablauf einer Sperrfrist erfolgt. Diese beträgt für Vermögenswirksame Leistungen sieben Jahre.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind tarifvertragliche Leistungen des Arbeitgebers oder Teile des Arbeitslohns, die nach den Vorschriften des Vermögensbildungsgesetzes angelegt werden. Um Vermögenswirksame Leistungen zu beziehen, muss ein spezieller Vertrag abgeschlossen werden. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bekommt zusätzlich noch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Damit werden nur Bausparverträge oder VL-Sparverträge zum Erwerb von Investmentfonds gefördert, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Das Einkommen des Sparers darf für die Zulage aber bei Ledigen nicht über 17 900 Euro beziehungsweise bei Verheirateten über 35 800 Euro im Jahr liegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhalten VL-Bausparer für ihre Einzahlungen von insgesamt 470 Euro eine jährliche staatliche Förderung von 9 Prozent, also bis zu 42 Euro.

Alternativ oder auch zusätzlich können VL-Sparer einen Fondssparplan abschließen und bekommen 18 Prozent auf Spareinlagen von maximal 400 Euro. Das sind bis zu 72 Euro im Jahr. Wie hoch die monatliche VL-Überweisung des Arbeitgebers ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab. Laut Bankenverband können Sparer selbst dann einen VL-Vertrag abschließen und in diesen regelmäßig einzahlen, wenn der Chef nichts dazu gibt.

Entgeltumwandlung

Bei der sogenannten Entgeltumwandlung verzichtet ein Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttolohns und erhält im Gegenzug einen Anspruch auf eine betriebliche Vorsorge. Auf eine Umwandlung in Altersvorsorgebeiträge haben Arbeitnehmer einen Anspruch, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Beschäftigte, für die ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, können allerdings nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht.

Die Entgeltumwandlung ist grundsätzlich für alle Formen der betrieblichen Vorsorge geeignet. Verlangen können Arbeitnehmer laut dem Verband allerdings nur eine riesterfähige Form der betrieblichen Altersvorsorge - also eine Rentenversicherung, einen Bank- oder Fondssparplan. Das heißt, wenn der Arbeitgeber weder Pensionskasse noch Pensionsfonds anbietet, kann der Arbeitnehmer nur im Rahmen einer Direktversicherung auf Entgeltumwandlung bestehen. Der Bundesrat entschied kürzlich, dass Beiträge zu Betriebsrenten auch nach 2008 frei von Sozialabgaben bleiben. Damit sind Betriebsrenten als Form der Altersvorsorge weiter attraktiv.