Beteiligungssparpläne sind oft heikel

Empfiehlt ein Anlageberater «Beteiligungssparpläne», sollten die privaten Kapitalanleger besonders vorsichtig sein. Diesen Rat gibt die Verbraucherzentrale Bayern in München. Meist würden die Beteiligungssparpläne von Verwandten, früheren Arbeitskollegen oder guten Bekannten vorgestellt, so daß die sonst üblichen Fragen nach möglichen Risisken der Anlage gar nicht gestellt werden.

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Bei Beteiligungssparplänen handelt es sich immer um Angebote des sogenannten «Grauen Kapitalmarktes», der keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Die Geldanlage erfolgt meist als sogenannte typische und atypische Stille Beteiligung an einer GmbH oder in Form von Genossenschaftsanteilen. Möglich ist auch der Erwerb von Aktien, die erst noch an der Börse eingeführt werden sollen. Es gibt keinerlei gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Art und Weise der Geldanlage, der Geschäftsabwicklung, der Kontrolle und Rechenschaftsablegung wie bei Banken und Versicherungen.

Auch ist das hier angelegte Geld nicht vor einem möglichen Totalverlust geschützt, da keine Einlagensicherungssysteme existieren. Selbst die zugesagte Rendite ist nicht sicher: Wird sie nicht erreicht, ist jede Art von Haftung ausgeschlossen. Zudem erfährt der Anleger nicht, wo und wie das einzuzahlende Geld angelegt wird.

Derjenige, der bereits solch einen Vertrag abgeschlossen hat, kann meist nicht so einfach wieder aussteigen. Allerdings besteht wie bei allen Abschlüssen, die in der Wohnung erfolgen, die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus steht jedem Anleger das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund zu.

Außerdem können sich Rücktrittsrechte vom Vertrag bei strafbarer Werbung und bei Prospekthaftung ergeben. Im Zweifelsfall sollte eine Verbraucherberatungsstelle oder auch ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.