Bürgschaft

Die Übernahme einer Bürgschaft sollte man gut überlegen. Das empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Viele Privatleute gingen eine solche Verpflichtung immer noch im Glauben ein, dass es zum Ernstfall nicht kommen werde. Vor der Übernahme sollten künftige Bürgen sich aber genau über die Folgen Klarheit verschaffen.

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten mit seinem gesamten Vermögen einzustehen. Ist die Haftung des Bürgen dabei auf einen bestimmten Betrag beschränkt, spricht man von einer Höchstbetragsbürgschaft, erläutert der Verband. Eine unbeschränkte Bürgschaft, bei der ein Bürge unbegrenzt auch für alle zukünftigen Verbindlichkeiten des Schuldners haftet, wird als Globalbürgschaft bezeichnet.

Die meisten Bürgschaften gibt es heute im Unternehmensbereich. Eine Bürgschaft durch den Ehe- oder Lebenspartner, wie sie früher bei der Kreditvergabe gang und gäbe war, wird heute nur noch selten verlangt, heißt es. Voraussetzung ist dann, dass der Bürge über genug Bonität verfügt und der Kredit ohne eine solche Sicherheit nicht vertretbar wäre.