Kreditsicherung

Zwar sind Begriffe wie Hypothek und Hypothekendarlehen im Sprachgebrauch weiter üblich. Dennoch ist bei der Kreditsicherung durch Grund und Boden die Hypothek heute weitgehend durch die Grundschuld verdrängt worden. Beide sind Arten von Grundpfandrechten dienen in der Regel der Absicherung langfristiger Kredite.

Während die Hypothek unmittelbar an das Bestehen einer bestimmten Forderung gekoppelt ist, kann die Grundschuld nach Tilgung der ursprünglich gesicherten Forderung auch als Sicherheit für neue Darlehen genutzt werden, heißt es. Das kann der Fall sein, wenn ein Kredit erhöht wird oder umgeschuldet werden muss. Die Grundschuld ist heute die übliche Sicherheit für einen Baufinanzierungskredit. Dieser zeichnet sich durch einen für viele Jahre fest vereinbarten Zinssatz aus. Den Angaben nach ist der Darlehensnehmer damit vor überraschenden Zinsschwankungen geschützt.

Grundschuld nach Rückzahlung der Hypothek nicht vorschnell löschen

Immobilienbesitzer, die zur Finanzierung des Haus- oder Wohnungskaufs eine Hypothek aufgenommen haben, sollten nach Rückzahlung des Hypothekendarlehens die Grundschuld nicht vorschnell löschen lassen. Bei Bedarf könnten sie so ihren Kreditspielraum wieder neu günstig nutzen, so der Bundesverband deutscher Banken (BDB) in Berlin. Immerhin betrage der Hypothekenzins bei fünfjähriger Zinsfestschreibung im Schnitt nur rund 4,3 Prozent. Ratenkredite seien hingegen rund doppelt so teuer.

Die Verwendung einer Hypothek ist laut dem BDB nicht an das Eigenheim gebunden. Mit dem Geld ließen sich daher neben Reparaturen und Modernisierungsarbeiten rund ums Haus auch die Anschaffung eines neuen Autos oder von Möbeln finanzieren.