Disagio

Der Begriff Disagio bedeutet einen prozentualen Abzug von einer Darlehenssumme, den Kunde und Bank vereinbaren. Ein Disagio von 5 Prozent bedeutet, dass vom Kredit nur 95 Prozent ausgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt jedoch zu 100 Prozent. Im Gegenzug wird in der Regel ein verringerter Zinssatz vereinbart.

Von Bedeutung ist das Disagio bei der Baufinanzierung. Hier kann es im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wer eine Immobilie selbst nutzt, profitiert von dieser steuerlichen Regelung aber nicht. Auch bei der Neuausgabe von Wertpapieren spricht man von Disagio - und von Agio. Letzteres ist hier einen Aufschlag, also der Betrag, um den der Ausgabepreis eines Wertpapiers den Nennbetrag übersteigt. Der Gegensatz ist das Disagio - oder auch Abschlag - bei neu emittierten Wertpapieren.