Thesaurierende Fonds

Bei thesaurierenden Investmentfonds werden jährliche Erträge nicht ausgeschüttet. Sie bleiben im Fondsvermögen und werden gleich wieder angelegt. Das Gegenstück zum thesaurierenden Fonds ist der «Ausschüttungsfonds» - bei diesem erhalten Anleger in der Regel eine jährliche Auszahlung.

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Für Sparer liegt der Unterschied zwischen den beiden Fondstypen zum einen darin, dass sie sich bei thesaurierenden Fonds nicht um die Wiederanlage der ausgeschütteten Erträge kümmern müssen. Dafür gibt es allerdings auch keine regelmäßigen Ertragszahlungen. Außerdem unterscheidet sich das Prozedere bei der Besteuerung, heißt es: Bei einem ausschüttenden Fonds wird die Kapitalertragsteuer direkt von den Ausschüttungen einbehalten. Beim thesaurierenden Fonds werden die Steuerzahlungen für die im Jahr angefallenen Erträge vom reinvestierten Fondsvermögen abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Wer einen Freistellungsauftrag hat, bekommt das Geld automatisch wieder, alle anderen müssen die Forderung in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Thesaurierende Fonds sind in der Debatte um die Einführung einer Abgeltungssteuer von 2009 an ein schwieriger Fall. Laut dem Fondsverband BVI in Frankfurt wird eine Doppelbesteuerung der wiederinvestierten Erträge vermieden, indem die Banken und Fondsgesellschaften die Zahlen über besteuerte und nicht besteuerte Anteile vorhalten und gegenrechnen. Zinsen und Dividenden auf der einen Seite, Veräußerungsgewinne auf der anderen werden also auseinanderdividiert und die Veräußerungsgewinne erst am Ende besteuert.

Zinsen und Dividenden werden laut dem Bankenverband schon bei der Thesaurierung - also der jährlichen Wiederinvestition - besteuert. Mit Einführung der Abgeltungssteuer fiel von 2009 an auch die Spekulationsfrist weg. Auf Veräußerungsgewinne von Wertpapieren fällt nun grundsätzlich eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Bis 31.12.2008 erworbene Fondsanteile und Veräußerungsgewinne aus diesen bleiben steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr gehalten wurden.