Lehman-Zertifikate: Anleger sollten Klage genau abwägen

Geschädigte Anleger der insolventen US-Bank Lehman Brothers sollten nach Einschätzung der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger in München (SdK) genau abwägen, ob sie wegen einer möglichen Falschberatung Klage einreichen. «Der Kunde muss glaubhaft nachweisen, dass er falsch oder unzureichend beraten wurde», meint SdK-Sprecher Lothar Gries. Hierfür müsse er entweder das Gespräch aufgezeichnet oder zumindest Zeugen für das Gespräch bringen. Außerdem seien solche Verfahren eventuell mit hohen Kosten verbunden und könnten sich über mehrere Jahre hinziehen, gab Gries zu bedenken.

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«Da jeder Fall anders gelagert ist, sollte immer zunächst eine gesonderte Prüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen», rät der SdK-Sprecher. Berichten zufolge droht in Deutschland eine Klagewelle geschädigter Lehman-Anleger. Kreditinstitute in ganz Deutschland hatten Zertifikate der US-Bank an Privatanleger verkauft und sollen nun für den Schaden geradestehen. Viele Anleger kritisieren, dass sie von ihren Kundenberatern nicht ausreichend über mögliche Risiken von Lehman-Zertifikaten informiert worden seien. «Sollte dies stimmen, sehe ich durchaus eine Chance auf Entschädigung», so Gries.