Zertifikate von Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers bangen viele Besitzer von Zertifikaten um ihr Erspartes. Zumindest viele Sparkassen-Kunden und Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken können aber aufatmen: Anders als bei den privaten Banken sind Zertifikate der genossenschaftlichen oder öffentlichen Institute durch deren Sicherungseinrichtungen geschützt - und zwar zu 100 Prozent, also ohne betragsmäßige Begrenzung.

[AD 107]

«Dieser Schutz gilt bei den Volks- und Raiffeisenbanken für alle eigenen Zertifikate in Form von Inhaberschuldverschreibungen», sagte Steffen Steudel, Sprecher beim Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken in Berlin. Im Klartext heißt das jedoch: Die Sicherung greift nicht, wenn Kunden bei den Volks- und Raiffeisenbanken Zertifikate anderer Institute - wie etwa die von Lehman Brothers - gekauft haben. «Die überwiegende Zahl der von uns verkauften Zertifikate sind aber eigene», betonte Steudel.

Auch bei allen 443 Sparkassen in Deutschland und sämtlichen anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe ist der Schutz für den Sparer unbegrenzt. Sparkassen-Kunden seien komplett abgesichert, heißt es beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in Berlin. Dies gelte für Einlagen sowohl privater als auch gewerblicher Anleger und ebenfalls ohne betragliche Begrenzung. Unter den Schutz fallen demnach auch alle Inhaberschuldverschreibungen, die von Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe begeben worden sind. Das gilt auch für Zertifikate der Landesbanken.

Während bei den privaten Banken die Einlagensicherung erst bei einer Insolvenz eines Mitgliedsinstituts greift, ist der Schutz bei den genosssenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken anders aufgebaut: «Würde eine Bank in eine Schieflage geraten, stützt sie die Sicherungseinrichtung des BVR und sorgt dafür, dass diese alle rechtlichen Verpflichtungen voll erfüllen kann», so Steudel. Damit könne eine Genossenschaftsbank faktisch nicht in die Insolvenz geraten.

Der Sicherungseinrichtung des BVR sind sämtliche genossenschaftlich organisierten Banken angeschlossen, das heißt neben den Volks- und Raiffeisenbanken auch die Sparda- und die PSD-Bank, die Kirchenbanken, die Badische Beamtenbank sowie die Apotheker-und Ärztebank. Im öffentlichen Sektor sind die elf regionalen Sparkassenstützungsfonds mit der Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen.