Stückzinsen

Stückzinsen sind die Zinsen, die für Schuldverschreibungen seit dem Fälligkeitstag des zuletzt eingelösten Kupons aufgelaufen sind. Das gilt zum Beispiel bei Anleihen, Pfandbriefen oder Obligationen. Beim Kauf eines solchen Wertpapiers muss der Käufer die Stückzinsen an den Verkäufer zahlen.

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Das Prinzip ist einfach: Der Anleger kauft Anleihen mit Zinstermin im Januar oder Februar 2016. Zur nächsten Kuponeinlösung - also Zinszahlung - erhält er die volle Ausschüttung, da er den fälligen Zinsschein mit erworben hat. Beanspruchen kann der Anleger aber nur jenen Teil der Jahreszinsen, der auf die Zeit nach dem Kauf entfällt. Für die Zeit davor stehen die Zinserträge noch dem Verkäufer zu. Also muss der Anleger dem Vorbesitzer die bis zum Verkauf angefallenen Zinsen vergüten.

Diese gezahlten Stückzinsen drücken als negative Kapitaleinkünfte die steuerpflichtigen Zinseinkünfte des Käufers im Jahr 2015 und verringern so seine Steuerschuld - allerdings nur kurzfristig, denn die fälligen Steuern werden quasi ins nächste Jahr geschoben. Lohnen kann sich das laut Bankenverband etwa für Anleger, die einmalig hohe Kapitaleinkünfte haben. Diese werden durch die gezahlten Stückzinsen gemindert. Sind die Kapitalerträge im nächsten Jahr nicht mehr so hoch, dass der Sparer-Freibetrag voll ausgeschöpft wird, verbleibt ein endgültiger Steuervorteil.

Wer seinen Sparer-Freibetrag in Höhe von derzeit 1421 Euro inklusive 51 Euro Werbungskostenpauschale für 2015 bereits ausgeschöpft hat, für den können sich bereits gezahlte Stückzinsen vorteilhaft auswirken.

Die Methode kann grundsätzlich auch bei Zwischengewinnen aus Investmentfonds angewendet werden. Die Erträge aus den Papieren müssen insgesamt aber über den gezahlten Bankspesen liegen, sonst unterstellt das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch.