Ad-hoc-Mitteilung

Herausgeber von Wertpapieren sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen sofort zu veröffentlichen. Das geschieht in Form von Ad-hoc-Mitteilungen. Eine solche Mitteilung wird immer dann veröffentlicht, wenn sie den Wert des Unternehmens erheblich beeinflussen könnte. Fachleute sprechen dabei von «kursrelevanten Informationen».

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Diese Regelung soll Insiderhandel verhindern. Denn ohne sie könnten manche Anleger ihren Informationsvorsprung dazu nutzen, um von Kursentwicklungen zu profitieren. Insiderhandel ist in Deutschland strafbar und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Ad-hoc-Meldungen können die Vermögens- und Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten betreffen.