Hauptversammlung

In der jährlichen Hauptversammlung üben Aktionäre ihre Rechte als Anteilseigner aus. Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat werden gewählt, Beschlüsse über die Verwendung des Jahresgewinns, der Dividende und über Satzungsänderungen gefasst. Aufsichtsrat und Vorstand werden für das vergangene Geschäftsjahr entlastet.

[AD 107]

Aktionäre können außerdem vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Aktiengesellschaft verlangen. Nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Betriebsgeheimnissen, darf dieser die Auskunft verweigern. Die Hauptversammlung muss in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfinden. Neben der regelmäßigen können auch außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden.

Dem Aktionär müssen die Hauptversammlungsunterlagen, also Einladung, Tagesordnung oder Abstimmungsvorschläge, entweder von der Depotbank oder direkt von der Aktiengesellschaft zugesandt werden, erklärt der Bankenverband weiter. Auf Wunsch erhält der Aktionär auch eine Eintrittskarte zum Besuch der Hauptversammlung. Will er nicht persönlich an dem Treffen teilnehmen, kann er Stimmrechtsvertretern oder auch Kreditinstituten eine Vollmacht ausstellen, die ihn dort vertreten.