Bezugsrecht

Das Bezugsrecht gibt einem Aktionär das Recht, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl «junger» Aktien zu erwerben. So kann er seinen Anteil am Grundkapital konstant halten. Erhöht ein Unternehmen sein Kapital von 10 auf 11 Millionen Euro, kann der Altaktionär für zehn «alte» Aktien eine «junge» Aktie beziehen.

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Eine Kapitalerhöhung wird von einem Unternehmen zum Beispiel dann vorgenommen, wenn es größere Investitionen finanzieren möchte. Das kann etwa der Kauf eines anderen Unternehmens sein. Der Bankenverband weist darauf hin, dass ein Aktionär von seinem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen muss - er kann die Bezugsrechte auch über die Börse verkaufen oder verfallen lassen.